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Maschinen- & Metallbau
Günter Claus
Lange Straße 6
01768 Glashütte
Kontakt
Telefon: +49 35053 32213
Fax: +49 35053 32214
E-Mail: info@claus-metallbau.de
Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
[DE 140471120]
Aufsichtsbehörde
HWK Dresden
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsabschluss
Diese AGB gelten für alle Lieferungen von uns an Verbraucher (§ 13 BGB).
2. Preise
Die Preise sind Festpreise einschließlich Mehrwertsteuer.
3. Zahlungsbedingungen
Alle Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungserteilung in einer Summe zahlbar. Teilzahlungen sind nur möglich, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden.
Der Kunde kommt auch ohne Mahnung neben den sonstigen gesetzlich geregelten Fällen spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder
gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Ist unsicher, ob oder wann dem Kunden die Rechnung oder Zahlungsaufstellung zugegangen ist, tritt an ihre Stelle der Empfang der gekauften Sache.
4. Lieferfrist
Falls der Unternehmer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Kunde eine angemessene Nachlieferfrist – beginnend vom Tag des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch den
Kunden oder im Fall kalendermäßig bestimmter Lieferfrist mit deren Ablauf – zu gewähren. Liefert der Unternehmer bis zum Ablauf der gesetzten Nachlieferfrist nicht, kann der Kunde vom Vertrag
zurücktreten.
Vom Unternehmer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb des Unternehmers oder bei dessen Vorlieferanten insbesondere Arbeitsausstände und rechtmäßige Aussperrungen sowie Fälle höherer
Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferzeit entsprechend. Zum Rücktritt ist der Kunde nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf
der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann nicht innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist nach Eingang des Mahnschreibens des Kunden beim Unternehmer an
den Kunden erfolgt. Im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfrist beginnt mit deren Ablauf die zu setzende Nachfrist.
Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz statt der Leistung bleiben unberührt.
5. Eigentumsvorbehalt
Die verkauften Gegenstände bleiben Eigentum des Unternehmers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm aus diesem Vertrag mit dem Kunden zustehenden Ansprüche. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für
alle Forderungen, die der Unternehmer gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit seiner Lieferung oder Leistung nachträglich erwirbt.
Dem Kunden ist die Übertragung von Besitz oder Eigentum im gewöhnlichen Geschäftsgang seines Unternehmens unter der Voraussetzung gestattet, dass die Forderungen aus der Weiterübertragung an den
Dritten einschließlich sämtlicher Nebenrechte in Höhe der Rechnungswerte des Unternehmers bereits jetzt an den Unternehmer abgetreten werden.
Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde zum Besitz und Gebrauch der Vorbehaltsware berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nachkommt und sich nicht
in Zahlungsverzug befindet. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder seinen fälligen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann der Unternehmer nach angemessener Fristsetzung vom
Vertrag zurücktreten und die Vorbehaltsware vom Kunden herausverlangen sowie nach Androhung nach angemessener Frist unter Verrechnung auf seine Forderung durch freihändigen Verkauf bestmöglich
verwerten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung der Vorbehaltsware trägt der Kunde.
Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändung der Vorbehaltsware oder bei Ausübung des Unternehmerpfandrechts einer Werkstatt hat der Kunde dem Unternehmer sofort schriftliche Mitteilung zu
machen und den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung der Vorbehaltsware aufgewendet
werden müssen, soweit diese Kosten nicht von Dritten eingezogen werden können.
Der Unternehmer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherungen freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden und noch nicht beglichenen Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.
6. Abnahme
Wenn der Kunde den Gegenstand nicht fristgerecht abnimmt, ist der Unternehmer berechtigt, ihm eine angemessene Frist zu setzen und nach fruchtlosem Ablauf der Frist vom Vertrag zurückzutreten. Sofern
die nicht fristgerechte Abnahme auf Umständen beruht, die der Kunde zu vertreten hat, ist der Unternehmer berechtigt nach erfolgloser Setzung einer angemessenen Frist Schadenersatz statt der Leistung
zu verlangen, sofern der Kunde nicht nachweist, dass er die jeweilige Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Im Rahmen einer Schadenersatzforderung kann der Unternehmer eine angemessene
Entschädigung fordern. Dem Kunden bleibt jedoch ausdrücklich die Möglichkeit offen, den Nachweis anzutreten, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Kunde ist
gehalten, Teillieferungen (Vorablieferungen) abzunehmen, soweit dies zumutbar ist.
7. Mängelhaftung
Für Mängelansprüche des Kunden beträgt die Verjährungsfrist bei gebrauchten Gegenständen und wenn der Kunde Unternehmer ist 1 Jahr im übrigen 2 Jahre. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen mangelhafter
Baumaterialien, für Bauleistungen und beim Unternehmerrückgriff aus Anlass eines Verbrauchsgüterkaufes. Insoweit bleibt es bei den gesetzlichen Bestimmungen.
Der Unternehmer kann die Nacherfüllung oder auch die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert
der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden zurückgegriffen werden
könnte. Der Anspruch des Kunden beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; auch diese kann der Unternehmer wegen unverhältnismäßigen Kosten verweigern.
Liefert der Unternehmer eine mangelfreie Sache, kann er vom Kunden die Herausgabe der mangelhaften Sache und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen verlangen. Für die Ermittlung des Wertes der
Nutzungen kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer unter Berücksichtigung der Mangelhaftigkeit
der Sache an.
Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, dann stehen dem Kunden neben dem Recht auf Rücktritt auch das Recht zu, Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen. Entscheidet sich der Kunde für den
Rücktritt vom Vertrag, so hat er die mangelhafte Sache zurückzugewähren und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten.
8. Haftung
Soweit der Kunde einen Körper- oder Gesundheitsschaden erleidet oder getötet wird, bleibt die Haftung unberührt; dies gilt auch im Rahmen der zwingenden Haftung nach den Bestimmungen des
Produkthaftungsgesetzes.
Von jeglicher Mängelhaftung ausgeschlossen sind: Mängel, die der Kunde durch Beschädigung, falschen Anschluss, falsche Bedienung oder unsachgemäße Eingriffe verursacht hat oder die durch höhere
Gewalt, z.B. Blitzschlag oder Verschleiß, Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile, nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch, Verschmutzungen, außergewöhnliche mechanische, chemische
oder atmosphärische Einflüsse verursacht wurden.
9. Gerichtsstand, Erfüllungsort
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des
Verkäufers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland
verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Für den Erfüllungsort gelten die gesetzlichen Regelungen.
Ende der der AGB

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